Wer soll
das bezahlen? Und wie?
Die Finanzierung ruht auf 3 Säulen
Jeder Genosse zeichnet eine bestimmte Anzahl
an Genossenschaftsanteilen. Der Wert
eines Anteils liegt zur Zeit bei 250 €.
Um ein Investierendes Mitglied zu
werden, wird mindestens 1 Anteil gezeichnet,
das nicht verzinst wird. Alle weiteren
Anteile werden verzinst.
Ein Ordentliches Mitglied zeichnet
mindestens 10 Anteile und erhält damit das
Stimmrecht in der Generalversammlung und den
grundsätzlichen Anspruch auf Zuteilung einer
Wohnung. Diese Anteile werden nicht
verzinst.
Bei Zuteilung einer Wohnung zeichnet
der Genosse weitere Anteile, die zur Nutzung
einer Wohnung berechtigen. Die Anzahl dieser
Anteile hängt von der Quadratmeterzahl der
Wohnung ab. Dieses Geld wird bei Ausscheiden
aus dem Projekt zurückgezahlt.
Den Rest müssen wir fremd
finanzieren. Dies sind die
klassischen Bankkredite sowie Fördertöpfe,
die es gilt, möglichst weitreichend,
möglichst günstig auszuschöpfen. Manchmal
ist zu entscheiden, ob man die
Einschränkungen der Fördervoraussetzungen
höher bewerten muss als die Vorteile der
Förderung. .
Eine Darstellung der Finanzierung finden
Sie auch in unserem Prospekt.
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