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2016 hat die UNESCO die Idee und Praxis der Genossenschaft
in die „Repräsentative Liste des immateriellen
Kulturerbes der Menschheit“ aufgenommen.
Damit wird eine Rechtsform, aber auch eine Bewegung,
die ihre Ursprünge bereits im 19. Jahrhundert hat,
geehrt, sowie die Haltung, dass man bei Problemen
nicht auf eine Lösung von außen wartet, sondern sie
selber gemeinsam mit anderen herbeiführt.
Eine Genossenschaft ist eine solidarische
Unternehmensform, in der Selbsthilfe,
Selbstverwaltung und Solidarität verwirklicht
werden. Eine Genossenschaft ist auf kooperatives
Wirtschaften und Beständigkeit angelegt. Ihr Sinn
ist die konkrete Förderung ihrer Mitglieder und
nicht der Erwerb von Kapital.
Eine Genossenschaft ist demokratisch
organisiert. Jedes ordentliche
Genossenschaftsmitglied hat eine Stimme in der
Generalversammlung, unabhängig von der Höhe seiner
Einlage in die Genossenschaft. Dort kann es aktiv an
der inhaltlichen Ausgestaltung mitwirken. Darüber
hinaus bietet die Genossenschaft
Unterstützern und Sponsoren die Möglichkeit, als
investierendes Mitglied durch den Erwerb von
Genossenschaftsanteilen
- die Verwirklichung eines bestimmten
Wohnprojekts zu ermöglichen
- eine Geldanlage zu fairen Bedingungen
zu tätigen, die durch diverse Kontrollorgane
abgesichert ist.
Die Organisationsstruktur der Genossenschaft stellt
sicher, dass die Genossen über den Fortgang der
Projekte und die Verwendung der Gelder informiert
sind. Sie ist in ihrer Struktur transparenter
als andere Kapitalgesellschaften.
Der Vorstand ist das
geschäftsführende Organ der Genossenschaft.
Das Kontrollorgan der Genossenschaft ist der
Aufsichtsrat.
An der Generalversammlung nehmen alle
Genossen teil, stimmberechtigt sind allerdings nur
die ordentlichen Mitglieder. Die Generalversammlung
ist das Organ, das die inhaltliche Richtung der
Genossenschaft bestimmt und in dem die Willensbildung
erfolgt.
Die Arbeit der Genossenschaft wird jährlich von
einem externen Prüfverband bewertet, was den
Genossen eine zusätzliche Sicherheit bietet.
Die Genossenschaft als Eigentümerin und Vermieterin
stellt ihren Mitgliedern Wohnraum mit lebenslangem
Wohnrecht zur Verfügung, ohne dass die Mieter
Wohneigentum erwerben. Das schafft die Grundlage
für einen gleichberechtigten Umgang
miteinander, bei dem die zwischenmenschlichen
Prozesse im Vordergrund stehen und nicht die Wahrung
wirtschaftlicher Einzelinteressen. |