Die Genossenschaft  
 
2016 hat die UNESCO die Idee und Praxis der Genossenschaft in die „Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit“ aufgenommen.

Damit wird eine Rechtsform, aber auch eine Bewegung, die ihre Ursprünge bereits im 19. Jahrhundert hat, geehrt, sowie die Haltung, dass man bei Problemen nicht auf eine Lösung von außen wartet, sondern sie selber gemeinsam mit anderen herbeiführt.

Eine Genossenschaft ist eine solidarische Unternehmensform, in der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Solidarität verwirklicht werden. Eine Genossenschaft ist auf kooperatives Wirtschaften und Beständigkeit angelegt. Ihr Sinn ist die konkrete Förderung ihrer Mitglieder und nicht der Erwerb von Kapital.

Eine Genossenschaft ist demokratisch organisiert. Jedes ordentliche Genossenschaftsmitglied hat eine Stimme in der Generalversammlung, unabhängig von der Höhe seiner Einlage in die Genossenschaft. Dort kann es aktiv an der inhaltlichen Ausgestaltung mitwirken. Darüber hinaus bietet die Genossenschaft Unterstützern und Sponsoren die Möglichkeit, als investierendes Mitglied durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen

  -  die Verwirklichung eines bestimmten Wohnprojekts zu ermöglichen

  -  eine Geldanlage zu fairen Bedingungen zu tätigen, die durch diverse Kontrollorgane abgesichert ist.

Die Organisationsstruktur der Genossenschaft stellt sicher, dass die Genossen über den Fortgang der Projekte und die Verwendung der Gelder informiert sind. Sie ist in ihrer Struktur transparenter als andere Kapitalgesellschaften.

Der Vorstand ist das geschäftsführende Organ der Genossenschaft.

Das Kontrollorgan der Genossenschaft ist der Aufsichtsrat.

An der Generalversammlung nehmen alle Genossen teil, stimmberechtigt sind allerdings nur die ordentlichen Mitglieder. Die Generalversammlung ist das Organ, das die inhaltliche Richtung der Genossenschaft bestimmt und in dem die Willensbildung erfolgt.

Die Arbeit der Genossenschaft wird jährlich von einem externen Prüfverband bewertet, was den Genossen eine zusätzliche Sicherheit bietet.

Die Genossenschaft als Eigentümerin und Vermieterin stellt ihren Mitgliedern Wohnraum mit lebenslangem Wohnrecht zur Verfügung, ohne dass die Mieter Wohneigentum erwerben. Das schafft die Grundlage für einen gleichberechtigten Umgang miteinander, bei dem die zwischenmenschlichen Prozesse im Vordergrund stehen und nicht die Wahrung wirtschaftlicher Einzelinteressen.



 
   
 

© LebensWeGe Aachen eG     Letzte Aktualisierung: 06. Februar 2018